
Seit dem 13. Jahrhundert ist die Hospitalstiftung aus dem Leben der Stadt
nicht mehr wegzudenken. Der geschichtliche Ursprung der Hospitalstiftung geht
auf die Jahre 1262 bis 1268 zurück. Nachdem die Stadt Hof mit Mauer und Graben
umgeben war, begann man mit dem Bau des Hospitals vor dem Unteren Tor.
In jenem Zeitalter wollte man durch mönchische Frömmigkeit und
durch Werke der Liebe, Vergebung der Sünden und Seligkeit erlangen. Zu diesem
Zwecke vereinigte sich eine Gesellschaft frommer Brüder aus bürgerlichem und
adeligem Stand, um unter dem Schutz der Vögte von Weida - den Herren der Stadt
Hof - eine Verpflegungsanstalt für würdige Hofer Arme zu gründen, die sie
Hospital nannten.
Die Gründer nannten sich Fratres Hospitales und hatten einen
Rektor aus den Reihen der Adeligen über sich. Sie legten selbst einen kleinen
Grundstock, sammelten im In- und Ausland und erhielten 1264 Unterstützung durch
Papst Urban IV., der zur Wohltätigkeit gegen dieses Hospital aufrief. 1268
erließ Bischof Berthold zu Babenberg einen Ablassbrief zu Gunsten des Hospitals
- eine damals reiche Quelle der Einkünfte. Diese Einkünfte ermöglichten den Bau
einer Kapelle und die Bestellung eines Geistlichen zum Gottesdienst. Vom Jahre
1302 an wurde das Hospital, vor allem durch Grundstücksschenkungen, immer
reichlicher dotiert, so dass ein Oekonomieverwalter angestellt werden
konnte.
36 Pfründner, arme, alte, aber nicht mit ansteckenden Krankheiten
behaftete Leute aus dem Hofer Bürgerstand von unbescholtenem Ruf, wurden damals
im Hospital ernährt und "versorgt". Bei mehreren Einkünften konnte das Hospital
von 1364 an auch manche Güter erwerben, so dass die Besitzungen immer Größer
wurden. Bis zum Ende des 16. Jahrhunderts nahm der Grundbesitz ständig zu.
Erhebliche Rückschläge brachte der 30-jährige Krieg (1618-1648), von dem sich
das Hospital erst wieder Anfangs des 18. Jahrhunderts erholte.
Im 18. - und noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestand eine
besondere Hospitalinspektion und Administration in Hof, welche der königlichen
Kreis- und Domänenkammer in Bayreuth unterstellt war. Erst mit dem Gemeindeedikt
von 1818 wurde die Stadt Hof Treuhänderin des Spitalvermögens unter strenger
Aufsicht der Kreisregierung.
Eine Stiftungssatzung wurde erstmals 1941 erlassen, nochmals
geändert 1951 und 1960, letztmals 1987. Seit 1960 gilt die Hospitalstiftung als
örtliche Stiftung des öffentlichen Rechts und fördert die Altenhilfe im
weitesten Sinne. Die Stiftung wird von der Stadt Hof nach den Bestimmungen des
Stiftungsgesetzes vertreten und verwaltet. Die Hospitalstiftung ist rechtlich
selbstständig und hat eine eigene Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung. Das
Vermögen der Stiftung wird streng getrennt vom Vermögen der Stadt verwaltet. Die
Stiftungsaufsicht obliegt der Regierung von Oberfranken in Bayreuth.
Durch ihr Wirken im sozialen und wirtschaftlichen Bereich hat die
Hospitalstiftung im Laufe der vergangenen Jahrzehnte für die Stadt und ihre
Bürger eine sehr große Bedeutung erlangt.
Heute wie vor rund 735 Jahren lautet der Auftrag der
Hospitalstiftung: Arbeiten und Wirken zum Wohle der Senioren der Stadt Hof.